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Marktplatz Mittelstand - Englisch im Beruf

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Viele Notare bieten ihre Dienstleistungen auf Englisch an. Sie beraten, erklären, verlesen und beurkunden. Nach dem Beurkundungsgesetz dürfen sie selbst übersetzen und Urkunden in einer Fremdsprache errichten. Alles kommt vor: die Übersetzung eines deutschen Entwurfs, die zweisprachige Erstellung oder die Abfassung in englischer Sprache. Wenn der Notar nicht alles selbst macht oder einen Übersetzer heranzieht, möchte er sich der Unterstützung seiner Mitarbeiter gewiss sein. Hierfür greifen Englischkenntnisse aus der Schulzeit jedoch zu kurz. Weiterbildungsbedarf liegt auf der Hand. 

Notarfachangestellte sehen sich regelmäßig mit Verträgen, Bescheinigungen und Beglaubigungen für englischsprachige Mandanten konfrontiert. Ein solides Grundwissen im Gesellschafts-, Immobilien-, Familien- und Erbrecht und der damit im Zusammenhang stehenden Beurkundungsvorgänge ist unabdingbar. Hinzu kommt die Begleitkorrespondenz und die Betreuung der persönlich in den Amtsräumen erscheinenden Mandanten.

Die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache im Notariat erfordert Vertrautheit mit den Urkundenarten und den dahinter stehenden Themen. Wer die Aufgaben  bewerkstelligen möchte, Unterlagen zu erstellen und zu prüfen hat, benötigt ein zielgerichtetes, bedarfsorientiertes Englischtraining, das die Themen Immobilien, Gesellschaften, Ehe und Erbe berücksichtigt, und Niederschriften, Registeranmeldungen, Vertretungsbescheinigungen, Vollmachten und Kosten adressiert. Die Vorgänge, die notarieller Mitwirkung bedürfen, machen nicht vor Nationalitäten halt und tragen die englische Sprache zwangsläufig in die Praxis.