In Zeiten der Globalisierung kommt der Kommunikationsfähigkeit im internationalen Geschäftsleben immer mehr Bedeutung zu. Konnte man vor 40 Jahren noch ganz gut ohne fundierte Englischkenntnisse auskommen, ist das heute fast undenkbar. Davon ist auch die Rechtsberatung betroffen, wobei Anwälte und Notare auf die Untertsützung ihrer Fachangestellten angewiesen sind.


Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte und Patentanwaltsfachangestellte müssen immer öfter Mandate auf Englisch bearbeiten. In manchen Praxisgruppen und Rechtsgebieten ist das sogar Gang und Gebe. Es stellen sich vielfältige Aufgaben:


  • Korrespondenz mit Mandanten, Ämtern und Beteiligten
  • Koordination von Terminen und Besprechungen
  • Übersetzungsarbeiten
  • Diktate
  • Abrechnungen
  • Betreuung von Besuchern


Es ist daher unabdingbar, Mitarbeitern Weiterbildung zu ermöglichen, damit diese sich den wachsenden Aufgaben stellen können. Schulenglisch reicht hierfür nicht aus. Dementsprechend ist die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache seit 2014 in der ReNoPat-Ausbildungsverordnung verankert. Sie ist in Bezug auf die Bereiche Rechtsanwendung, Mandanten- und Beteiligtenbetreuung im Rahmen der Ausbildung gemäß § 4 und der Abschlussprüfung gemäß der §§ 7-10 zu berücksichtigen.


Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Berufsschule alleine nicht das zu leisten vermag, was für die Praxis erforderlich ist. Sowohl zeitlich als auch inhaltlich bleiben die Unterrichtsinhalte hinter den Praxisanforderungen zurück. Hier setzt Professional English an, das sich gezielt an diesen Personenkreis wendet und das abbildet, was relevant ist. In Abstimmung mit Ihnen führen wir langfristig angelegte Kurse, kompakte Seminare oder spezifische Workshops durch. Als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort oder in virtueller Form. Individuell und bedarfsgerecht.

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Rechtsanwaltsfachangestellte haben je nach Größe, Ausrichtung und Mandantenstruktur der Kanzlei, für die sie tätig sind, mal mehr, mal weniger mit Englisch zu tun. Es liegt allerdings auf der Hand, dass die Herausforderungen in der Zukunft nicht kleiner, sondern größer werden. Ein einfaches Schreiben, mit dem Unterlagen zugeschickt werden, oder ein kurzer Anruf, bei dem es nur darum geht, mit jemanden zu verbinden, reichen nicht mehr.


Anwälte wünschen sich auch bei der Betreuung englischsprachiger Mandanten mehr Unterstützung. Sie reagieren mit Stellenausschreibungen, in denen sie  nicht nur gute Englischkenntnisse verlangen, sondern auch gezielt Fremdsprachenkorrespondenten, Fremdsprachen- und Europasekretäre suchen. Fachangestellte sollten jedoch die erste Wahl in der Dezernatsarbeit bleiben. Sie haben das Fachwissen, führen Akten, koordinieren und terminieren, kennen das RVG und die Zwangsvollstreckung. Sie haben Mandantenkontakt, sind Helfer, Informationsquelle und Aushängeschild. Warum sollen sie nicht das tun, was sie können? Muss das bei Berufsfremden landen, nur weil Englisch im Spiel ist?

Ein Sprachtraining speziell für Refas kann adressieren, was für die Mandatsbetreuung benötigt wird. Schriftlich, mündlich und im Hinblick auf den benötigten Wortschatz. Es sind also zwei Fähigkeiten maßgebend:


  • eine Kommunikation auf mündlicher und schriftlicher Ebene, die von sprachlicher Korrektheit, Stilsicherheit und Höflichkeit geprägt ist
  • Kenntnisse einschlägiger Fachbegriffe und deren Verwendung im richtigen Kontext


Dies läßt sich auf verschiedenen Wegen erreichen. Langfristig angelegt oder im Rahmen eines Intensivkurses.

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Viele Notare bieten ihre Dienstleistungen auf Englisch an. Sie beraten, erklären, verlesen und beurkunden. Nach dem Beurkundungsgesetz dürfen sie selbst übersetzen und Urkunden in einer Fremdsprache errichten. Alles kommt vor: die Übersetzung eines deutschen Entwurfs, die zweisprachige Erstellung oder die Abfassung in englischer Sprache. Wenn der Notar nicht alles selbst macht oder einen Übersetzer heranzieht, möchte er sich der Unterstützung seiner Mitarbeiter gewiss sein. Hierfür greifen Englischkenntnisse aus der Schulzeit jedoch zu kurz. Weiterbildungsbedarf liegt auf der Hand. 


Notarfachangestellte sehen sich regelmäßig mit Verträgen, Bescheinigungen und Beglaubigungen für englischsprachige Mandanten konfrontiert. Ein solides Grundwissen im Gesellschafts-, Immobilien-, Familien- und Erbrecht und der damit im Zusammenhang stehenden Beurkundungsvorgänge ist unabdingbar. Hinzu kommt die Begleitkorrespondenz und die Betreuung der persönlich in den Amtsräumen erscheinenden Mandanten.

Die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache im Notariat erfordert Vertrautheit mit den Urkundenarten und den dahinter stehenden Themen. Wer die Aufgaben  bewerkstelligen möchte, Unterlagen zu erstellen und zu prüfen hat, benötigt ein zielgerichtetes, bedarfsorientiertes Englischtraining, das die Themen Immobilien, Gesellschaften, Ehe und Erbe berücksichtigt, und Niederschriften, Registeranmeldungen, Vertretungsbescheinigungen, Vollmachten und Kosten adressiert. Die Vorgänge, die notarieller Mitwirkung bedürfen, machen nicht vor Nationalitäten halt und tragen die englische Sprache zwangsläufig in die Praxis.

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Patente und Marken, geistiges Eigentum und gewerblicher Rechtsschutz sind international aufgestellte Rechtsgebiete, die das Englisch von Fachangestellten regelmäßig fordern. Mandanten kommen aus aller Welt und möchten Schutzrechte erlangen und durchsetzen. Pafas betreuen nationale, regionale und internationale Patenterteilungs- und Markeneintragungsverfahren, führen Amtskorrespondenz mit DPMA, EPA, EUIPO und WIPO, und tauschen sich mit ausländischen Unternehmen und Patentanwaltskanzleien rund um den Erdball aus.


Wie soll das funktionieren, wenn das Fach Englisch im Berufsschulunterricht nur einmal pro Woche -und dann häufig nicht durchgängig oder nur in einem Halbjahr- stattfindet? Wie soll das funktionieren, wenn geeignetes Unterrichtsmaterial kaum vorhanden ist? Und wie, wenn die Praxis allenfalls rudimentär abgebildet wird? Pafas sind viel auf Eigeninitiative angewiesen und lernen das meiste "on the job". Unter all den Fachangestellten im Rechtsbereich sind sie diejenigen, die am meisten auf Englisch arbeiten müssen. Das ist typisch für IP und liegt in der Natur der Sache.

Das Problem: Pafas benötigen einen umfangreichen Wortschatz und müssen sich mit Begrifflichkeiten vertraut machen, die durch Ämter und Gesetze vorgegeben werden. Sie können nicht aus den vielen Möglichkeiten wählen, die das Internet und Wörterbucher anbieten. Vielmehr müssen sie genau wissen, wie einzelne Verfahrensschritte beim DPMA heißen, wie das EPA Recherche- und Prüfberichte formuliert, wie Gebühren bezeichnet werden und welche Formulierungen PCT-Anmeldungen enthalten. Kenntnisse der Begrifflichkeiten, die internationale Übereinkommen, wie zum Beispiel das EPÜ, enthalten, sind ebenfalls unabdingbar. Diese Fachsprache zu beherrschen und darüber hinaus in eine mandantengerechte Kommunikation zu übersetzen, ist eine große Herausforderung, die tätigkeitsorientiert geschult und umgesetzt werden muss.

referenzen

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linkedin-beiträge zu seminaren und workshops